Meine Kindesentziehungsgeschichte

 



30. Dezember 2008

Meine Kindesentziehungsgeschichte:

Ich habe meine Ex-Frau im Sommer 1997 in Kiew, Ukraine, standesamtlich geheiratet. In Deutschland haben wir dann im gleichen Jahr auch noch kirchlich geheiratet. Im Sommer 1998 kam unsere Tochter zur Welt.

Kurz nach der Geburt meiner Tochter verlangte die Kindesmutter, dass das Kind in Ihren ukrainischen Pass eingetragen werden sollte. Was sich hinter diesem Wunsch verbarg, habe ich erst später erfahren. Durch die Eintragung in den Reisepass, wurde es für die Kindesmutter möglich mit meiner Tochter überall hin ungehindert reisen zu können. Ich fuhr also mit dem Vater der Kindesmutter zu der ukrainischen Botschaft in Deutschland. Dort wurde meine Tochter in den Pass der Kindesmutter eingetragen. Meine Unterschrift war dafür nicht erforderlich, was nach deutschem Recht übrigens nicht möglich ist. Später erhielt meine Tochter auch einen deutschen Kinderpass. Diesen übergab ich dummerweise auch der Kindesmutter.

Die Eltern der Kindesmutter waren seitdem mehrmals bei uns in Deutschland zu Besuch. Wir lebten damals zusammen mit meinen Eltern in dem Haus meiner Eltern. Die Kindesmutter, meine Tochter und ich haben auch mehrmals die Eltern der Kindesmutter in Kiew und in der Ukraine lebende Verwandte der Kindesmutter besucht. Im Januar 2000 sind wir zu einem weiteren Besuch nach Kiew geflogen. Wir hatten geplant nach zwei Wochen wieder nach Deutschland zurück zu reisen. Kurz vor dem Ende des geplanten Besuchs erklärte die Kindesmutter mir, dass Sie nicht mit mir und meiner Tochter wie geplant zurückreisen wird. Ich sollte zuerst eine separate Wohnung in Deutschland beschaffen, dann würde Sie zusammen mit meiner Tochter zu mir zurückkehren. Ich habe vorher nichts von diesem Vorhaben gewusst oder geahnt. Nachdem ich vergeblich versucht hatte, meine Frau davon zu überzeugen, mit mir und meiner Tochter zusammen zurück nach Deutschland zu kommen, kehrte ich am 18. Januar 2000 alleine nach Deutschland zurück. Wir vereinbarten jedoch vorher, dass die Kindesmutter und meine Tochter ca. 1 Woche später nach Deutschland nachkommen sollten. Wir haben sogar die Flugtickets entsprechend umgebucht. Ich habe jedoch sofort befürchtet, dass Die Kindesmutter diese Vereinbarung nicht einhält. Ich sollte meine Tochter über zwei Jahre nicht wieder sehen und auch nicht mit Ihr sprechen dürfen. Als ich wieder in Deutschland war habe ich sehr oft bei der Familie der Kindesmutter angerufen. Die Kindesmutter ließ mich jedoch nicht mit meiner Tochter sprechen. Es begann eine sehr schwierige Zeit für mich. Das schlimmste für mich war, dass ich nicht erfuhr, wie es meiner Tochter geht und ob Sie überhaupt noch dort war.

Die Kindesmutter verlangte nun sogar von mir, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen und Sie wollte als Mitbesitzerin eingetragen werden. Erst dann wollte Sie zurückkehren.  Ich bot Ihr an, eine Wohnung zu mieten. Dieser Vorschlag wurde jedoch von der Kindesmutter nicht akzeptiert.

Ich erfuhr, dass die Eltern der Kindesmutter und zwei Großmütter einen Antrag auf Aufnahme in die BRD gestellt hatten und das dieser Antrag im Januar 2000 genehmigt wurde. Von diesem Antrag hat die Kindesmutter mir nichts erzählt.

Vermutlich war das Haus, dass ich kaufen sollte für die Familie der Kindesmutter verplant. Anders kann ich mir nicht erklären, dass die Kindesentziehung und die Genehmigung des Aufnahmeantrags zur gleichen Zeit passierten.

Ich stellte auch fest, dass die Geburtsurkunde meiner Tochter aus dem Stammbuch entwendet worden war.

Ich habe sofort nachdem ich wieder in Deutschland war einen Anwalt in meiner Heimatstadt aufgesucht und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung der elterlichen Sorge und Kindesherausgabe gestellt. Nachdem sich dieses Sorgerechtsverfahren sehr lange hinzog, weil der zuständige Richter auf einen Bericht des Internationalen Sozialdienstes in Frankfurt wartete, kam es schließlich am 8.März 2001 zu einer Sorgerechtsverhandlung in meiner Heimatstadt. Ich bekam jedoch das Sorgerecht nicht zugesprochen. Der Richter berief sich im Wesentlichen auf einen Bericht des Ukrainischen Komitees für Jugendpolitik und Sport vom 11. Oktober 2000, den der Richter vom Internationalen Sozialdienst in Frankfurt bekam. Laut diesem Bericht lebte meine Tochter in geordneten Verhältnissen und war in der Umgebung in der Sie lebt nicht gefährdet. Man darf nicht vergessen, dass Kiew ca. 70 km von dem Unglücksreaktor Tschernobyl entfernt liegt und die Luft in der Stadt Kiew durch unzählige Autos und LKWs verpestet wird.

Im April 2000 bin ich mit meinem Schwager nach Kiew geflogen, um mit der Kindesmutter zu sprechen und um meine Tochter wieder zu sehen. Mein Schwager und ich fuhren zu der Wohnung der Kindesmutter. Mein Schwager ging zuerst alleine zu der Eingangstür der Wohnung, die in der 7. Etage eines großen Wohnblocks liegt. Mein Schwager wurde hereingelassen und redete mit der Kindesmutter und Ihrer Familie. Meine Tochter befand sich auch in der Wohnung und wurde von meinem Schwager gesehen. Als mein Schwager zurückkam, ging ich auch zu der Wohnung, klingelte und klopfte an der Eingangstür. Ich wurde jedoch nicht hereingelassen.

Mein Schwager und ich trafen uns in Kiew auch mit einem deutschen Rechtsanwalt, der dort eine Kanzlei hatte. Dieser versprach für viel Geld, mir das Sorgerecht für meine Tochter zu verschaffen. Dies blieb jedoch eine leere Versprechung. Dieser Anwalt hat nach meiner Meinung nur viel Geld kassiert und hat ansonsten nicht viel unternommen um mir zu helfen. Ich erfuhr wenig später auch von diesem Rechtsanwalt und seinen Mitarbeitern, dass die Kindesmutter von mir bereits im April 2000 geschieden wurde, ohne dass ich etwas davon wusste. Ich erreichte schließlich, dass die Scheidung annulliert wurde und die Scheidungsverhandlung im Juni 2001 erneut in meinem Beisein stattfand. Ich stimmte der Scheidung zu und das Ergebnis war das gleiche wie im April 2000. Die Kindesmutter bekam das Aufenthaltbestimmungsrecht für meine Tochter. Heute glaube ich, dass es ein Fehler war, der Scheidung zuzustimmen. Bei dem Aufenthalt in Kiew im Juni 2001, bei dem mich meine Eltern begleiteten, wurden wir wieder nicht in die Wohnung der Kindesmutter gelassen und ich sah meine Tochter nicht, obwohl wir auch an dem Geburtstag meiner Tochter vor der Wohnung der Kindesmutter standen und nicht eingelassen wurden. Ein Paket mit Geburtstagsgeschenken gaben wir bei einer Nachbarin ab.

Im Juli 2001 begann ich monatlichen Unterhalt an die Kindesmutter zu zahlen. Vorher haben meine Eltern und ich regelmäßig Pakete mit Kleidung und Spielzeug nach Kiew geschickt. Die Kindesmutter bekam auch einen Brief vom Jugendamt in Kiew, in dem mir das Besuchsrecht für ca. 4 Wochen im Jahr zugesprochen wurde. So kam es, dass ich im Februar 2002 meine Tochter wieder sehen durfte. Seitdem können ich und meine Eltern meine Tochter regelmäßig besuchen. Zufrieden stellend ist die Situation jedoch keineswegs, weil meine Tochter nur noch russisch spricht und die Verständigung sehr schwierig ist. Außerdem sind die Reisen in die Ukraine sehr teuer. Im Jahr 2002 war ich insgesamt dreimal in Kiew.

Die Kindesmutter hat während der ganzen Jahre ein einziges Mal bei mir angerufen und Sie hat mir keinen einzigen Brief geschickt. Von der Erziehung meiner Tochter werde ich ausgeschlossen. Ich spiele keine Rolle als Vater des Kindes.

Ich habe die Kindesmutter oft angefleht mit meiner Tochter zu mir zurückzukehren, aber bis heute ist Sie eiskalt und unnachgiebig geblieben. Nach meiner Meinung sind die Kindesmutter und Ihre Verwandten einfach nur geldgierig. Die Kindesmutter ist eine Betrügerin! Meine Tochter wird nur dazu benutzt um mich zu erpressen. Was hier stattfindet ist Menschenhandel. Die Kindesmutter kann meine Tochter nicht lieben, steckt doch in meiner Tochter ein Teil von mir. Wenn die Kindesmutter Ihre Tochter lieben würde, dann würde Sie zulassen, dass meine Tochter mich in Deutschland besucht.

Kindesentziehung ist so ziemlich das schlimmste was man einem Menschen zufügen kann. Eine Kindesentziehung ist ein traumatisches Erlebnis.

Ich wurde erst im Juli 2004 in Deutschland von meiner Ex-Frau geschieden. Der bürokratische Hürdenlauf war unglaublich. Ich versuchte sehr lange die Anerkennung der ukrainischen Scheidung in Deutschland zu erreichen. Das Problem war, dass das zweite Scheidungsurteil lange nicht beim Standesamt in Kiew registriert wurde. Es wurde nur eine Scheidungsurkunde passend zum ersten Scheidungsurteil ausgestellt. Weil Scheidungsurteil und Scheidungsurkunde zeitlich nicht zueinander passten, verweigerte das deutsche Oberlandesgericht die Anerkennung der Scheidung. Die Kindesmutter weigerte sich das zweite Scheidungsurteil beim Standesamt Kiew registrieren zu lassen. Erst mit der Hilfe einer ukrainischen Rechtsanwältin gelang es mir eine neue Scheidungsurkunde beim Standesamt in Kiew zu bekommen, die endlich vom deutschen Oberlandesgericht anerkannt wurde.

Ich habe auch viele Briefe an deutsche Spitzenpolitiker und das auswärtige Amt geschrieben. Die Antworten lauten alle ähnlich. Alle bemitleiden Dich, aber wirklich geholfen hat mir bisher niemand von Ihnen. Die deutschen Politiker wären die einzigen die helfen könnten. Anwälte und Richter helfen nicht. Sogar Bill Clinton und Jacques Chirac waren schon bei der Bundesregierung wegen deutsch-amerikanischer und deutsch-französischer Kindesentziehungsfälle. Nur die deutschen Politiker sind dazu nicht in der Lage. Man wird in dieser schlimmen Situation völlig allein gelassen.

Die Zahlung des Kindergeldes wurde schon wenige Monate nach meiner Rückkehr aus Kiew im Jahr 2000 eingestellt. Sogar das bis zu diesem Zeitpunkt seit der Entführung meiner Tochter gezahlte Kindergeld wurde zurückverlangt.

Das Fazit der Geschichte ist, dass Väter sobald Sie nach der Meinung der Ehefrauen nutzlos geworden sind, ganz einfach entsorgt werden können. Derjenige Elterteil, der die gemeinsamen Kinder entführt, darf entscheiden ob der andere die Kinder sehen darf oder nicht. Niemand verhindert das und auf die Interessen der Väter nimmt niemand Rücksicht.


01-Juni-2018

Bis zum heutigen Tag ist meine Tochter nicht zu mir nach Deutschland zurückgekehrt und Sie hat mich nicht ein einziges Mal besucht! Sie hat inzwischen die deutsche Sprache erlernt.


09-April-2023:

Im Oktober 2021 hat mich meine Tochter zusammen mit Ihrem damaligen Freund für einige Tage in Deutschland besucht. Im Januar 2022 hat Sie mich noch einmal alleine kurz besucht. Am 24. Februar 2022 begann der russische Krieg gegen die Ukraine. Im Mai 2022 kam meine Tochter dann zusammen mit Ihrer Mutter zu mir. Nach einigen Tagen sind beide zurückgekehrt.


Siehe auch:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kindesmitnahme

https://de.wikipedia.org/wiki/Entziehung_Minderjähriger

https://vaeteraufbruch.de/

https://www.grosselterninitiative.de/